1. Vermittlung
Toscana Sì GmbH – nachfolgend auch Toscana Sì genannt - (Geschäftsführung Eva Hens und Jutta Gramatke) ist eine deutsche Agentur mit Firmensitz in Herne, die im Namen und für Rechnung der Vermieter in der Vermittlung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Gästezimmern tätig ist. Toscana Sì hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter, soweit sich aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt.
Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthaltes sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Eigentümer/Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch Toscana Sì als Vertreter namens und in Vollmacht des Eigentümer/Vermieters getroffen und sind Inhalt des vermittelten Vertrages. Das Angebot der Ferienunterkünfte bezieht sich auf Italien.
2. Reservierung / Zahlungsweise
Die Vermittlung einer Vermietung erfolgt schriftlich per Briefpost, per Fax oder per e-mail. Im Vermittlungsangebot wird der Name und die Anschrift des Vermieters bekannt gegeben. Die Adresse des Vermieters muss nicht mit der Anschrift des Mietobjektes übereinstimmen. Die Vereinbarung der Vermietung einer Ferienunterkunft kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter für die Dauer der vereinbarten Urlaubszeit zustande.
Zusätzlich zum Vermittlungsangebot erhält der Mieter die AGB und eine Aufstellung mit allgemeinen Hinweisen, die zum Verständnis der in Italien üblichen Sitten beitragen soll. Bei Rückbestätigung von Seiten des Mieters wird davon ausge-gangen, dass er sowohl das Vermittlungsangebot als solches als auch die erwähnte Aufstellung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam gelesen hat.
Der Wochenpreis setzt sich aus der Vermittlungsprovision und dem Mietbetrag zusammen. Zur Bestätigung der Vermittlung zahlt der Mieter - wenn nicht anders vereinbart - innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Angebotes eine bei jeder Buchung individuell berechnete und vereinbarte Anzahlung auf das Geschäftskonto der Toscana Sì GmbH.
Die restliche Miete und eventuell anfallende Nebenkosten wie Endreinigung oder Leihgebühren für Wäsche usw. müssen direkt am Ankunftstag in bar an den Vermieter gezahlt werden.
In einigen Ferienanlagen ist es möglich, mit Kreditkarte zu zahlen. Dies geht aus den jeweiligen Buchungsunterlagen hervor. Anfallende Nebenkosten werden immer im Vermittlungsangebot genannt und bei Rückbestätigung vom Mieter akzeptiert.
Nach Eingang der Anzahlung erhält der Mieter von Toscana Sì eine Zahlungseingangsbestätigung und eine detaillierte Anreisebeschreibung mit der Telefonnummer des Vermieters.
3. Mietbedingungen
Die Mietobjekte dürfen nur von der in dem Vermittlungsangebot angegebenen Personenzahl bewohnt werden (auch ein Kind gilt als eine Person). Als Hauptmieter und Verantwortlicher gilt die im Angebot genannte Person. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und bei Mietende in sauberem, aufgeräumtem und einwandfreiem Zustand (besenrein) zu hinterlassen.
Nebenkosten (wie z.B. für Wasser, Strom, Gas) sind im Mietpreis, wenn nicht anders angegeben, enthalten. Vor Ort sind eventuell anfallende zusätzliche Kosten (wie z.B. für die Bettwäsche oder die Endreinigung) an den Vermieter zu zahlen. Dies geht aus dem Vermittlungsangebot hervor.
Bei den meisten Mietobjekten ist die Hinterlegung einer Kaution vorgesehen. Die Höhe der Kaution wird im Vermittlungsangebot genannt. Die Kaution ist dem Vermieter bei der Schlüsselübergabe zusammen mit dem Mietbetrag auszuhändigen. Bei Mietende wird die Kaution bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurück erstattet. Toscana Sì ist bei der Klärung von Streitfragen im Falle von sprachlichen Problemen fernmündlich behilflich, hat jedoch in Bezug auf die Kaution keinerlei Rechte und Pflichten dem Mieter gegenüber.
Haustiere dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger Erlaubnis des Vermieters mitgebracht werden. Sie müssen grundsätzlich bei der Buchung angemeldet werden.
Die Mindestaufenthaltsdauer in den Ferienwohnungen und -häusern beträgt 7 Tage, von Samstag bis Samstag. Kürzere Aufenthalte und andere Anreisetage sind bei einigen Mietobjekten in der Nebensaison möglich. Bettwäsche und Handtücher müssen, sofern nichts anderes angegeben ist, mitgebracht werden. Bei den Ferienhäusern bzw. -wohnungen in unserem Angebot handelt es sich oft um alte, zum großen Teil restaurierte Häuser. Die meisten davon befinden sich in Privatbesitz und sind individuell nach dem Geschmack der jeweiligen Eigentümer eingerichtet. Einrichtung, Küchenausstattung und Bettenqualität stimmen nicht immer mit dem im Heimatland des Mieters üblichen Standard überein.
Wie in allen südlichen Ländern kann es auch in Italien im Sommer zu Stromausfall und Wassermangel kommen. Darauf haben weder der Vermieter noch Toscana Sì Einfluss, insofern werden solche Vorkommnisse nicht als Grund für Rückforderungen akzeptiert.
4. Reiserücktritt/Umbuchungen
Der Mieter hat das Recht, vor Reisebeginn vom Vertrag zurück zu treten. Er muss den Rücktritt vom Mietvertrag schriftlich bei Toscana Sì bekannt geben.
Falls kein Ersatzmieter gefunden werden kann, wird vorbehalten, eine angemessene Entschädigung gemäß folgender Aufstellung zu verlangen:
Bei Rücktritt
- bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises,
- vom 59. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises,
- vom 34. bis 21. Tag vor Mietbeginn 70% des Gesamtpreises,
- vom 20. bis 11. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises,
- vom 10. Tag vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90% des Gesamtpreises.
Die Zahlung des Stornobetrages hat bis zur Höhe der vereinbarten Anzahlung an Toscanan Si, in Höhe des sich nach dem Vertrag ergebenden Restbetrages direkt an den Vermieter zu erfolgen.
Bis zum Reisebeginn kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn einem Vertragsschluss mit dem Dritten wichtige Gründe entgegen stehen.
Sollte es Toscana Sì oder dem Mieter gelingen, einen vom Vermieter akzeptierten Ersatzmieter zu finden, wird die bereits geleistete Anzahlung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR erstattet.
Toscana Sì ist bei der Suche nach einem Ersatzmieter gerne behilflich, kann einen Erfolg aber nicht garantieren.
Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die für den Rücktritt von ihm geforderte Pauschale.
Toscana Sì empfiehlt bei der Reservierung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dies kann der Mieter bei einer Versicherungsgesellschaft seiner Wahl oder auch direkt online bei der Reiseversicherung TravelSecure der Würzburger Versicherungs-AG auf der Homepage von Toscana Sì vornehmen.
Umbuchungen (z.B. Verschiebung der Aufenthaltszeit) sind nur dann möglich, wenn diese vom Vermieter akzeptiert werden und es sich dabei um das gleiche Mietobjekt handelt. Falls eine Umbuchung zustande kommt, werden von Toscana Sì keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Kunden
Soweit der Mieter die vertraglichen Leistungen, z.B. wegen verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Teilrückerstattung des vereinbarten Mietpreises. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch, die Vorteile aus einer anderweitigen Belegung des Objektes an den Kunden anteilig zurück zu zahlen.
6. Beanstandungen
Alle Ferienhäuser bzw.- wohnungen werden vom Vermieter selbst oder von einer von ihm beauftragten Person betreut. Sollten Sie bei Ihrer Ankunft die Wohnung nicht in ordentlichem, gereinigtem Zustand vorfinden, so ist dies unverzüglich dem jeweiligen Vermieter oder der für die Übergabe verantwortlichen Person zu melden. Bei sprachlichen Problemen ist Toscana Sì fernmündlich behilflich.
7. Einbruch und Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, alle Türen, Fenster und, falls vorhanden, Blendläden und/oder Metallgitter gewissenhaft zu schließen, wenn die Ferienunterkunft, auch nur für kurze Zeit, unbeaufsichtigt bleibt. Weder Toscana Sì noch der Eigentümer der Unterkunft haften für den Verlust von Wertgegenständen, die aus den Unterkünften gestohlen werden; die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen seitens Toscana Sì, des Eigentümers, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
Sollte der Mieter aufgrund eines von Toscana Sì oder dem Eigentümer nicht zu vertretenden Einbruches beschließen, den Aufenthalt vorzeitig abzubrechen, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Mietpreises bestehen; eine Erstattung gezahlter Miete für die restliche Mietzeit erfolgt nicht.
Für Schäden am Haus oder an der Wohnungseinrichtung, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen des Mieters (z.B. nicht ordnungsgemäß verriegelte Türen, Fenster, Blendläder oder Metallgitter) bei einem Einbruch entstehen, haftet der Mieter.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (politische Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden.
9. Salvatorische Klausel
Sollten vorstehende Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Regelungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Vereinbarung bemühen, die der beabsichtigten Regelung sinngemäß entspricht bzw. möglichst nahe kommt.

