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1. Vermittlung
Toscana Sì GmbH – nachfolgend auch Toscana Sì genannt - (Geschäftsführung Eva Hens und Jutta Gramatke) ist eine deutsche Agentur mit Firmensitz in Herne, die im Namen und für Rechnung der Vermieter in der Vermittlung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Gästezimmern tätig ist. Toscana Sì hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter, soweit sich aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt.
Soweit die nachfolgenden Bestimmungen/Regelungen bezüglich des Aufenthaltes sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Eigentümer/Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch Toscana Sì als Vertreter namens und in Vollmacht des Eigentümer/Vermieters getroffen und sind Inhalt des vermittelten Vertrages. Das Angebot der Ferienunterkünfte bezieht sich auf die Toskana und Sizilien (Italien).

2. Reservierung / Zahlungsweise
Die Vermittlung einer Vermietung erfolgt schriftlich per Briefpost oder per E-Mail. Im Vermittlungsangebot wird der Name und die Anschrift des Vermieters bekannt gegeben. Die Adresse des Vermieters muss nicht mit der Anschrift des Mietobjektes übereinstimmen. Die Vereinbarung der Vermietung einer Ferienunterkunft kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter für die Dauer der vereinbarten Urlaubszeit zustande. Ankunfts- und Abreisezeiten gehen aus dem Vermittlungsangebot hervor.
Zusätzlich zum Vermittlungsangebot erhält der Mieter die AGB und eine Aufstellung mit allgemeinen Hinweisen, die zum Verständnis der in Italien üblichen Sitten beitragen sollen. Bei Rückbestätigung von Seiten des Mieters wird davon ausgegangen, dass er sowohl das Vermittlungsangebot als solches als auch die erwähnte Aufstellung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam gelesen hat.
Der Wochenpreis setzt sich aus der Vermittlungsprovision und dem Mietbetrag zusammen. Zur Bestätigung der Vermittlung zahlt der Mieter - wenn nicht anders vereinbart - innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Angebotes eine bei jeder Buchung individuell berechnete und mit dem Vermieter vereinbarte Vermittlungsprovision auf das Geschäftskonto der Toscana Sì GmbH.
Die Miete muss direkt an den Vermieter gezahlt werden. Die Zahlungsmodalitäten gehen aus dem Vermittlungsangebot hervor und werden vom Mieter durch Annahme des Angebotes akzeptiert.
Eventuell anfallende Nebenkosten wie z.B. Leihgebühren für Bettwäsche und Handtücher müssen direkt am Ankunftstag in bar an den Vermieter gezahlt werden. Weitere eventuell anfallende Kosten wie z.B. für die Benutzung von Waschmaschine, Klimaanlage, Heizung, W-Lan usw. sind bei Abreise zu begleichen. Anfallende Nebenkosten werden immer im Vermittlungsangebot genannt und bei Rückbestätigung vom Mieter akzeptiert.
Nach Eingang der Zahlung an Toscana Sì erhält der Mieter eine Zahlungseingangsbestätigung und eine detaillierte Anreisebeschreibung mit der Telefonnummer des Vermieters.

3. Mietbedingungen
Die Mietobjekte dürfen nur von der in dem Vermittlungsangebot angegebenen Personenzahl bewohnt werden (auch ein Kind gilt als eine Person). Als Hauptmieter und Verantwortlicher gilt die im Angebot genannte Person. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und bei Mietende in sauberem, aufgeräumtem und einwandfreiem Zustand (besenrein) zu hinterlassen.
Nebenkosten (wie z.B. für Wasser, Strom, Gas) sind im Mietpreis, wenn nicht anders angegeben, enthalten. Vor Ort sind eventuell anfallende zusätzliche Kosten (wie z.B. für die Bettwäsche) an den Vermieter zu zahlen. Dies geht aus dem Vermittlungsangebot hervor.
Bei den meisten Mietobjekten ist die Hinterlegung einer Kaution vorgesehen. Die Höhe der Kaution wird im Vermittlungsangebot genannt. Die Kaution ist dem Vermieter bei der Schlüsselübergabe in bar auszuhändigen. Bei Mietende wird die Kaution bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurückerstattet. Toscana Sì ist bei der Klärung von Streitfragen im Falle von sprachlichen Problemen fernmündlich behilflich, hat jedoch in Bezug auf die Kaution keinerlei Rechte und Pflichten dem Mieter gegenüber.
Haustiere dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger Erlaubnis des Vermieters mitgebracht werden. Sie müssen grundsätzlich bei der Buchung angemeldet werden.
Die Mindestaufenthaltsdauer in den Ferienwohnungen und -häusern beträgt in der Regel 7 Übernachtungen von Samstag bis Samstag. Kürzere Aufenthalte und andere Anreisetage sind bei einigen Mietobjekten – oft jedoch nur in der Nebensaison - möglich. Bettwäsche und Handtücher müssen, sofern nichts anderes angegeben ist, mitgebracht werden. Bei den Ferienhäusern bzw. -wohnungen in unserem Angebot handelt es sich oft um alte, zum großen Teil restaurierte Häuser. Viele davon befinden sich in Privatbesitz und sind individuell nach dem Geschmack der jeweiligen Eigentümer eingerichtet. Einrichtung, Küchenausstattung und Bettenqualität stimmen nicht immer mit dem im Heimatland des Mieters üblichen Standard überein.
Wie in allen südlichen Ländern kann es auch in Italien im Sommer zu Stromausfall und Wassermangel kommen. Darauf haben weder der Vermieter noch Toscana Sì Einfluss, insofern werden solche Vorkommnisse nicht als Grund für Rückforderungen akzeptiert.

4. Reiserücktritt / Nichterscheinen / Umbuchungen
Der Mieter hat das Recht, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Er muss den Rücktritt vom Mietvertrag schriftlich bei Toscana Sì erkären. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei Toscana Sì. Wenn der Rücktritt nicht von Toscana Sì zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt und falls auch kein Ersatzmieter gefunden werden kann, bleibt vorbehalten, eine angemessene Entschädigung gemäß folgender Aufstellung zu verlangen:
Bei Rücktritt

  1. bis 30 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises,
  2. vom 29. bis 21. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises,
  3. vom 20. bis 11. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises,
  4. vom 10. Tag vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90% des Gesamtpreises.

Bei Nichterscheinen
sind 90% des Gesamtpreises zu zahlen.
Die Zahlung des Stornobetrages hat bis zur Höhe der vereinbarten Zahlung an Toscana Sì, in Höhe des sich nach dem Vertrag ergebenden Restbetrages direkt an den Vermieter zu erfolgen.
Bis zum Aufenthaltsbeginn kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn einem Vertragsschluss mit dem Dritten wichtige Gründe entgegen stehen.

Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die für den Rücktritt oder das Nichterscheinen von ihm geforderte Pauschale. Toscana Sì empfiehlt bei der Reservierung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dies kann der Mieter bei einer Versicherungsgesellschaft seiner Wahl oder auch direkt online bei der Reiseversicherung TravelSecure der Würzburger Versicherungs-AG vornehmen, deren Link auf der Homepage von Toscana Sì zu finden ist.
Umbuchungen (z.B. Verschiebung der Aufenthaltszeit) sind nur dann möglich, wenn diese vom Vermieter akzeptiert werden und es sich dabei um das gleiche Mietobjekt handelt. Falls eine Umbuchung zustande kommt, werden von Toscana Sì keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Kunden
Soweit der Mieter die vertraglichen Leistungen, z.B. wegen verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Teilrückerstattung des vereinbarten Mietpreises. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch, die Vorteile aus einer anderweitigen Belegung des Objektes an den Kunden anteilig zurückzuzahlen.

6. Verspätete Anreise
Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter über eine verspätete Ankunft rechtzeitig zu informieren. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Schlüssel- und/oder Objektübergabe außerhalb der vereinbarten Ankunftszeit. Eventuell anfallende Übernachtungskosten des Mieters aufgrund einer verspäteten Ankunft gehen zu dessen Lasten.

7. Beanstandungen
Alle Ferienhäuser bzw. -wohnungen werden vom Vermieter selbst oder von einer von ihm beauftragten Person betreut. Sollte der Mieter bei seiner Ankunft die Wohnung nicht in ordentlichem, gereinigtem Zustand vorfinden, so ist dies unverzüglich dem jeweiligen Vermieter oder der für die Übergabe verantwortlichen Person zu melden. Probleme mit der Ausstattung, die sich eventuell während des Aufenthaltes ergeben (wie z.B. ein verstopfter Duschabfluss, eine defekte Waschmaschine oder ein nicht funktionierender Boiler), sind ebenfalls sofort dem Vermieter mitzuteilen, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Toscana Sì kann bei sprachlichen Schwierigkeiten fernmündlich behilflich sein.

8. Einbruch und Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, alle Türen, Fenster und, falls vorhanden, Blendläden und/oder Metallgitter gewissenhaft zu schließen, wenn die Ferienunterkunft, auch nur für kurze Zeit, unbeaufsichtigt bleibt. Weder Toscana Sì noch der Eigentümer der Unterkunft haften für den Verlust von Wertgegenständen, die aus den Unterkünften gestohlen werden; die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen seitens Toscana Sì, des Eigentümers, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, bleibt unberührt.
Sollte der Mieter aufgrund eines von Toscana Sì oder dem Eigentümer nicht zu vertretenden Einbruches beschließen, den Aufenthalt vorzeitig abzubrechen, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Mietpreises bestehen; eine Erstattung gezahlter Miete für die restliche Mietzeit erfolgt nicht. Für Schäden am Haus oder an der Wohnungseinrichtung, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen des Mieters (z.B. nicht ordnungsgemäß verriegelte Türen, Fenster, Blendläden oder Metallgitter) bei einem Einbruch entstehen, haftet der Mieter.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (politische Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden.

10. Salvatorische Klausel
Sollten vorstehende Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Regelungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Vereinbarung bemühen, die der beabsichtigten Regelung sinngemäß entspricht bzw. möglichst nahe kommt.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Toscana Sì ist der Sitz der Firma. Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Mietvertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter ist der Ort des jeweiligen Vertragsobjektes.

12. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich oder per E-Mail über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich oder unter info@toscana-si.de per E-Mail mit.